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Autohaus-Websites24. September 2026· 4 Min.

Neuer Pflichthinweis zur Gewährleistung: Was Autohäuser ab dem 27. September 2026 umsetzen müssen

Ab 27.09.2026 müssen Autohäuser die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung im Verkaufsraum und auf der Website zeigen. Was gilt und was verboten ist.

Elias Markwardt

Elias Markwardt

Geschäftsführer (Vertrieb & Partnerschaften)

Schild mit Häkchen vor einem Aushang mit QR-Code und einem Browserfenster, dahinter ein Fahrzeug im Autohaus

Ab dem 27. September 2026 gilt in der gesamten EU eine neue Informationspflicht für alle Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen. Autohäuser sind davon genauso betroffen wie jeder andere Händler. Sie müssen eine einheitliche Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen, und zwar im Verkaufsraum und online.

Hier fassen wir zusammen, was genau gilt, wie die Umsetzung laut EU-Kommission aussehen soll und wie wir das für unsere Kunden lösen.

Was ist die harmonisierte Mitteilung?

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/825 die Informationspflichten beim Verkauf an Verbraucher erweitert. Wie die Mitteilung genau aussieht, legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. In Deutschland wurden die neuen Pflichten mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts umgesetzt (BGBl. 2026 I Nr. 28). Die entsprechenden Teile treten am 27. September 2026 in Kraft.

Die Mitteilung ist eine fest vorgegebene Grafik mit QR-Code. Sie erklärt Käufern in wenigen Punkten ihre Rechte:

  • Für Waren, die in der EU verkauft werden, gilt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Bei gebrauchten Waren kann die Frist kürzer sein, aber nicht kürzer als ein Jahr.
  • Die Gewährleistung greift zum Beispiel, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht wie vorgesehen funktioniert.
  • Der Verkäufer muss dann kostenlos nachbessern oder Ersatz liefern. In bestimmten Fällen hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung oder volle Erstattung.
  • Käufer sollen Mängel so früh wie möglich melden und einen Kaufnachweis vorlegen.

Gilt das auch für Autohäuser?

Ja. Die Pflicht trifft jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, und Fahrzeuge sind Waren. Das gilt für Neuwagen und für Gebrauchtwagen.

Nicht betroffen ist der Ankauf von Privatpersonen. Dort ist das Autohaus der Käufer und nicht der Verkäufer.

Was im Autohaus zu tun ist

Die Mitteilung muss im Verkaufsraum gut sichtbar aushängen. Die EU-Kommission macht dazu klare Vorgaben:

  • Das Mindestformat ist A4. Für größere Verkaufsräume empfiehlt die Kommission A3, A2 oder A1, je nachdem, aus welcher Entfernung Kunden das Plakat sehen.
  • Als Orte nennt die Kommission beispielhaft die Eingangstür, eine Wand oder einen Gang im Verkaufsraum und den Verkaufstresen.
  • Im Geschäft darf die Mitteilung farbig oder schwarz-weiß gedruckt werden.
  • Der QR-Code muss bei normaler Beleuchtung mit einem Smartphone scanbar sein.

Was auf der Website zu tun ist

Online muss die Mitteilung ebenfalls gut sichtbar sein, zum Beispiel als allgemeiner Hinweis auf der Website des Händlers. Die Leitlinien der Kommission verlangen dafür:

  • die farbige Version im RGB-Format
  • Lesbarkeit in normaler Anzeigegröße, auch auf dem Smartphone
  • einen klickbaren Link zum selben Ziel wie der QR-Code, für Deutsch ist das europa.eu/youreurope/garantien

Als Beispiele nennt die Kommission einen Satz wie "Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte" im Header, auf Produktseiten oder im Bestellprozess. Beim ersten Klick oder Mouse-over öffnet sich dann die Mitteilung. Wird online verkauft, gehört die Mitteilung zusätzlich in die Bestätigungs-E-Mail.

Für Autohaus-Websites heißt das übersetzt: ein gut sichtbarer Hinweis auf den Fahrzeugdetailseiten und ein Link, der von jeder Seite aus erreichbar ist, jeweils mit der vollständigen Grafik.

Die Grafik darf nicht verändert werden

Die EU-Kommission stellt die Mitteilung in allen EU-Sprachen als offizielle Dateien bereit. Verwendet werden dürfen nur diese Dateien, und zwar unverändert. Insbesondere gilt:

  • keine anderen Farben, Filter oder Effekte
  • kein Zuschneiden, Strecken oder Umordnen der Elemente
  • keine andere Schrift
  • keine zusätzlichen Logos, Icons oder Texte
  • der QR-Code bleibt, wie er ist

Eine nachgebaute Grafik im Look der eigenen Website ist also keine Option.

Und das GARAN-Label?

Neben der Mitteilung gibt es ein zweites neues Label, das GARAN-Label. Es gilt nur für eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die ohne Aufpreis das gesamte Produkt abdeckt und länger als zwei Jahre läuft.

Klassische Gebrauchtwagengarantien des Händlers oder Garantien für einzelne Bauteile fallen nicht darunter. Für die meisten Autohäuser ist deshalb nur die Mitteilung relevant.

Was noch offen ist

Zwei Punkte sind aus unserer Sicht in den offiziellen Quellen noch nicht eindeutig geklärt.

Viele Autohaus-Websites zeigen Fahrzeuge nur an und haben keinen Online-Checkout. Ob das rechtlich schon als Online-Verkauf zählt, beantworten die offiziellen Quellen nicht ausdrücklich. Wir empfehlen trotzdem, die Mitteilung einzubauen. Der Aufwand ist gering, und das Risiko einer Abmahnung ist es nicht wert.

Ob und wie die Mitteilung auf Fahrzeugbörsen wie mobile.de oder AutoScout24 erscheinen muss, sollten Autohäuser mit ihrem Rechtsbeistand klären.

So sichern wir unsere Kunden ab

Für alle Autohäuser, deren Websites wir betreuen, bauen wir den Hinweis bis zum 27. September ein:

  1. Wir binden die offizielle, farbige Mitteilung der EU-Kommission unverändert ein.
  2. Auf den Fahrzeugdetailseiten steht direkt beim Anfrage-Button der Hinweis "Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte", der die Mitteilung per Klick öffnet.
  3. Im Footer kommt auf jeder Seite ein Link dazu, der die Mitteilung ebenfalls per Klick öffnet, dazu der Link zur offiziellen EU-Infoseite europa.eu/youreurope/garantien.
  4. Wir prüfen Desktop und Smartphone, damit die Grafik lesbar und der QR-Code scanbar bleibt.
  5. Neue Websites bekommen den Hinweis ab sofort automatisch im Template.

Jedes Autohaus erhält von uns außerdem eine kurze Info, was im Verkaufsraum hängen muss und wo es die Druckvorlage findet.

Checkliste für Autohäuser

  • Offizielle Mitteilung auf Deutsch bei der EU-Kommission herunterladen
  • Im Verkaufsraum mindestens in A4 gut sichtbar aushängen
  • Auf der Website farbig und gut sichtbar einbinden, mit Link auf europa.eu/youreurope/garantien
  • Grafik nicht verändern
  • Fahrzeugbörsen mit dem Rechtsbeistand klären

Offizielle Quellen

Dieser Beitrag fasst die offiziellen Vorgaben zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.

Sie sind unsicher, ob Ihre Website die neuen Vorgaben erfüllt? Sprechen Sie uns an, wir prüfen das kurz für Sie.